Die Scheisse gehört in der gesamten EU verboten.
vorweg: creep glasses haben weder in der schule noch sonst wo etwas verloren. dass die eltern es zulassen, dass ihr kind sich dadurch selbst komplett isoliert, ist ein wahnsinn. im urteil steht, das kind hat die übergangsstufe besucht (war mir vorher kein begriff, entspricht aber der 9. schulstufe) - er wird also ca 14-15 jahre alt gewesen sein.
hier das gesamte urteil: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20260803_W224_2346501_1_00/BVWGT_20260803_W224_2346501_1_00.pdf
3.2.3. Für das gegenständliche Verfahren bedeutet dies Folgendes:
Verfahrensgegenstand ist die Frage, ob die belangte Behörde dem Antrag der Schulkonferenz vom 01.06.2026 den BF vom weiteren Schulbesuch der gegenständlichen Schule auszuschließen, zu Recht stattgeben hat.
das gericht hat einzig und allein den finalen schulausschluss als nicht gerechtfertigt angesehen. das bvwg hat nicht festgestellt, dass dem kind das tragen der brille erlaubt sein muss oder dass die zuvor getätigten bestrafungen (incl. monatelangen suspendierungen) falsch gewesen wären.
heißt fürs kommende schuljahr: wenn das kind sich weiterhin weigert, die brille abzunehmen, wird es wohl sofort erneut suspendiert werden.
und weils mich jetzt einfach interessiert hat:
viel vom unterricht hat der bub nicht mitbekommen. ich hab mir mal die schulferien (incl feiertage) für den zeitraum von dezember (kauf der brille) bis 3.7. (sommerferienbeginn) rausgesucht und mit den im urteil genannten suspendierungen und dem finalen ausschluss gegengerechnet:
WF = Weihnachtsferien December 2025 SF = Semesterferien Mo Tu We Th Fr OF = Osterferien 1 2 3 4 5 PF = Pfingstferien 8 9 10 11 12 XX = Suspendiert 15 16 17 18 19 AA = Ausschluss 22 23 WF WF WF WF WF WF 2026 January February March Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr WF WF WF WF 7 8 9 SF SF SF SF SF 2 3 4 5 6 12 13 14 15 16 9 10 11 12 13 9 10 11 12 13 19 20 21 22 23 16 17 18 19 20 XX XX XX XX XX 26 27 28 29 30 23 24 25 26 27 XX 24 25 26 XX OF OF April May June Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr OF OF OF XX XX XX XX XX XX OF XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX AA AA AA AA AA XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX AA AA AA AA AA XX XX XX XX PF 26 27 XX XX AA AA July Mo Tu We Th Fr AA AA AAab mitte märz war er noch an insgesamt 5 tagen in der schule. es würde mich wundern, wenn es hier nicht eine feststellungsprüfung geben würde. sich das verpasste wissen eingenhändig anzueignen dürfte nicht ganz einfach sein, und der schüler wird wohl nicht auf relativ entspannte fragen hoffen können bei der vorgeschichte.
Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein “bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten” hinausgehe. Ein Schulausschluss dürfe nur “auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen” erfolgen.
Als Reaktion würde ich als Schüler mit einem Messer durch die Schule laufen und auf dieses Urteil verweisen.
Nur weil das für euch unbehaglich ist, muss ich noch längst keine Klamotten tragen!
diese drecks voyeuristenbrillen sind meine rote grenze. ich spreche mit keinem, der sie trägt. wäre ich lehrer hätte ich das kind der klasse verwiesen und bei richterlichem zwang meine arbeit verweigert. komme ich halt nicht zur arbeit. keiner braucht diese spielzeuge. das gerichtsurteil ist nicht nachvollziehbar und deutet stark auf die vollkommene naivität des richters hin.
einfach nein. wer smartbrille trägt soll sich das alles von einem llm beibringen lassen.
Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar.
Sie bekamen Recht: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob den Rauswurf auf, da die Schule – beziehungsweise die Bildungsdirektion – keine Beweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen konnte. Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein “bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten” hinausgehe.
In Österreich darf man laut oesterreich.gv.at nichtmal eine Kamera-Attrappe aufhängen, wenn sich dadurch jemand überwacht fühlt. Aber mit einer solchen Brille durch die Schule laufen ist legal?
Ich würd ja annehmen, die beeinträchtigung des Lernerfolgs ist ein ausreichender Grund. Aber vermutlich ist der Gesetzgeber gefragt, hier nachzuschärfen.
Eigenartig das die Eltern des brilletragenden Kindes direkt geklagt haben. Ob sie diesem damit einen Gefallen tun bezweifle ich mal, egal wie alt und reif es ist. Die Beteiligten wirken auf mich jedenfalls trotzig, übergriffig und grundsätzlich unversöhnlich gegenüber anderen.
Aber immerhin gibt es durch ihr Verhalten eher früh rechtliche Klarheit darüber wie neuere Technologie in die Gesellschaft integrierbar ist (oder eben nicht) und kann bestenfalls den Gesetzgebern wertvolle Hinweise mit- und das Tempo vorgeben die die definitiv nötigen Regulierungen nötig haben.
Mir doch egal, ob meine schwarze Spraydose Unbehagen auslöst. Und der mit der komischen Brille da, der ist mir einfach so in die Farbe reingelaufen. Konnte ich leider nicht mehr ausweichen.
Klingt nach einem super Typ.







