Ich bin konfessionslos, und meine Freundin geht nie in die Kirche. Sie glaubt nicht an einen Gott, wie er in der Bibel beschrieben wird, ist aber aus familiären Gründen (noch) nicht aus der Kirche ausgetreten. Ihr Sohn geht jetzt in die 7. Klasse und wollte von katholischer Religionslehre zu Ethik wechseln. Kein Problem, dachte ich. Ich hatte heute vor der Arbeit Zeit, zum Schulsekretariat zu gehen.

Die Sekretärin teilte mir mit, dass das Kind ohne schriftliche Genehmigung der Kirche nicht wechseln darf und dass das für dieses Schuljahr nicht mehr möglich ist.

WAS ZUR HÖLLE??? DIE FUCKING KIRCHE HAT IN DIESEM GESPRÄCH EXAKT NULL ZU MELDEN!!

Darf der Handballverein jetzt seinen Mitgliedern vorschreiben, welchen Schulsport die Kinder machen dürfen?

Ich hoffe, dass das vielleicht der Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt.

  • Successful_Try543@feddit.org
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    24 days ago

    Alle Eltern, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“

    https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Deutschland

    Davon, dass der liebe Herrgott in Vertretung durch die Kirche dem zustimmen müsste, steht da nichts.

    Es könnte, je nach Bundesland, möglich sein, dass der Wechsel zum Ethikunterricht nur zum Schul(halb)jahreswechsel möglich ist. Für NRW steht dort, dass dem explizit nicht der Fall ist.

      • You@feddit.org
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        24 days ago

        § 27 BaySchO enthält Vorschriften zum Religionsunterricht:

        https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-27

        (3) 1Die Abmeldung vom Religionsunterricht bedarf der Schriftform. 2Sie muss

        an allgemein bildenden Schulen, diesen entsprechenden Förderschulen und Wirtschaftsschulen spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr und

        im Übrigen innerhalb der ersten zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn ab dem laufenden Schuljahr erfolgen. 3Eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. 4Vom Religionsunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler nehmen am Ethikunterricht teil, es sei denn, sie sind zum Islamischen Unterricht angemeldet. 5Schülerinnen und Schüler, die die Fachrichtung Kirchenmusik an einer Berufsfachschule für Musik belegen, können sich nicht vom Religionsunterricht abmelden.

        (4) 1Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler lässt die Schule Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, zur Teilnahme am Religionsunterricht eines Bekenntnisses als Pflichtfach zu, wenn die Religionsgemeinschaft, für deren Bekenntnis der betreffende Religionsunterricht eingerichtet ist, zustimmt und zwingende schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. 2Dies gilt entsprechend für Schülerinnen und Schüler, für deren Religionsgemeinschaft Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für die betreffende Schulart an öffentlichen Schulen in Bayern nicht eingerichtet ist; in diesem Fall ist dem Antrag die Zustimmung dieser Religionsgemeinschaft beizufügen. 3Für den Zeitpunkt des Antrags und für die Abmeldung gilt Abs. 3 entsprechend.

        (5) 1Treten Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres aus dem Religionsunterricht aus, so haben sie binnen angemessener Frist eine Prüfung über den bis zum Zeitpunkt des Austritts im Unterrichtsfach Ethik behandelten Stoff des Schuljahres abzulegen. 2Erfolgt der Austritt während der letzten drei Monate des Schuljahres, so ist die Prüfung spätestens in der ersten Unterrichtswoche des folgenden Schuljahres abzulegen. 3Ihr Ergebnis gilt als Jahresfortgangsnote im Fach Ethik.

        (6) 1In den Jahrgangsstufen 12 und 13 an Gymnasien sowie in den Jahrgangsstufen 12 und 13 der Beruflichen Oberschule gilt Abs. 5 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Schuljahres der Ausbildungsabschnitt tritt. 2Die Prüfung ist innerhalb von sechs Wochen abzulegen. 3Bei Austritt während der letzten vier Wochen des Ausbildungsabschnitts 12/2 ist die Prüfung spätestens in der ersten Unterrichtswoche des folgenden Ausbildungsabschnitts abzulegen.

        (7) Für den Ethikunterricht gilt Abs. 2 Satz 2, bei Wiedereintritt in den Religionsunterricht gelten darüber hinaus die Abs. 5 und 6 entsprechend.

  • Ontimp@feddit.org
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    24 days ago

    Da erzählt das Sekretariat halt einfach Blödsinn. Die Kirche hat da nix zu melden - und die würden das vermutlich auch so sehen lol. Der Fehler scheint mit hier bei der Schule zu liegen.

  • ComfortableRaspberry@feddit.org
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    24 days ago

    Wild? Ich hatte ab Klasse 11 die Option auf Ethik und bei uns hat ein Standardsatz ausgereicht: ich möchte aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Fertig.

    Dass die Kirche hier entscheiden soll würde ich an deiner Stelle ernsthaft in Frage stellen.

    • Slashme@lemmy.worldOP
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      24 days ago

      Naja, ab 14 darf ein Kind soweit ich weiß selber Religionsentscheidungen machen, aber ich hätte gedacht, dass ein Wort von den Eltern reichen soll.

  • Lumidaub@feddit.org
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    24 days ago

    Deutschland? Womöglich eine Landesregelung? (Bayern…?) Würde mich aber doch stark wundern, eher gehe ich davon aus, dass die Sekretärin was falsch versteht.

  • brainwashed@feddit.org
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    24 days ago

    Darf der Handballverein jetzt seinen Mitgliedern vorschreiben, welchen Schulsport die Kinder machen dürfen?

    Tatsächlich können Vereine alle möglichen Sachen in ihrer Satzung schreiben und von ihren Mitgliedern verlangen. Insofern ist die einfachste Lösung doch dem Verein nicht beizutreten.

    Der eigentliche Skandal ist ja nicht die verqueren Weltanschauung des Vereins, die ist ja der Markenkern, sondern dass sich der Staat berufen fühlt, die Einhaltung der Vereinsregeln sicherzustellen.

  • Art____Dent@feddit.org
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    24 days ago

    Ich hatte in der weiterführenden Schule Religion, konfessionslos, es wurde einfach über alle Religionen der Welt gesprochen und auch über Sekten. Fand ich gut, und das in einer Schule mit christlichem Träger in NRW. War eben das einzige Gymnasium im Umkreis.

  • MrFloppy@feddit.org
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    24 days ago

    Durfte das Kind vor dem ersten Schultag nicht in Ethik, oder will es nach einer Schulwoche wechseln? Das ist ein großer Unterschied. Ein Wechsel unter dem Schuljahr ist immer schwieriger (in jedem Schulfach). Ich schätze es ist unter dem Jahr und den Unterricht hält ein Geistlicher, statt ein Lehrer. Deshalb soll der Geistliche bestätigen, dass das Kind wechseln darf.
    Bzgl Religionsunterricht finde ich es viel wilder, dass es noch immer getrennt evangelischen und katholischen Unterricht in Bayern gibt. Bzw dass es überhaupt noch Religionsunterricht gibt, statt einheitlich Ethik.

    • Slashme@lemmy.worldOP
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      24 days ago

      Seine Mutter hatte angekreuzt, dass er in Ethik sein will, aber die Schule hat anscheinend nur mitbekommen, dass seine Religionsangehörigkeit katholisch ist, und ihn deshalb dort platziert. Ist ein bisschen kompliziert, weil er in die 7. Klasse in diese Schule gewechselt ist und spät angemeldet wurde.

      • Havald@lemmy.world
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        24 days ago

        Dann ist das ja noch viel simpler. Wenn sie das nachweisen kann, dass sie das angekreuzt hat dann ist das nicht mal eine Frage der Konfession oder von gesetzlichen Regelungen. Die Schule hat einen Fehler gemacht und den haben die zu korrigieren. Die können ja auch nicht einfach einen Schüler in Bio stecken der Physik gewählt hat und sich dann wenigern ihn in den richtigen Unterricht zu transferieren.

        Wenn sie es nicht nachweisen kann, dann muss die Schule in ihren Unterlagen kramen, das macht es ein wenig schwerer die zu überzeugen, ändert aber an den Tatsachen eigentlich auch nichts.

  • You@feddit.org
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    24 days ago

    BaWü? Dann wäre zumindest der Teil mit der Abmeldung nur zu Beginn des Schulhalbjahres wohl korrekt (§ 100 Abs. 3 SchG BaWü).

    Aber eine schriftliche Genehmigung der Kirche? Ist das eine Konfessionsschule mit speziellen Regeln? Da würde ich mal nach der Rechtsgrundlage fragen.

  • Zwuzelmaus@feddit.org
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    24 days ago

    das für dieses Schuljahr nicht mehr möglich ist.

    Dachtest du ernsthaft, man könne da täglich wechseln? Diese Woche zweimal hier und nächste Woche dreimal dort usw?

    Ein guter Anteil bei solchen Vorschriften hat immer damit zu tun, den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

    • Slashme@lemmy.worldOP
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      24 days ago

      Das ist der Anfang von Schuljahr und wir hatten schon angekreuzt, dass er in Ethik gehen soll. Sie haben aber gesehen, dass unter “Religionszugehörigkeit”, katholisch angegeben wurde und haben ihn deshalb in die Reli Gruppe platziert. Als ich das heute korrigieren wollte, wurde mir gesagt, dass wir einen Brief von der Kirche bräuchten. Die Kirche hat da nichts zu melden und deshalb war ich total schockiert.