Ob man daraus den von der Roten Hilfe vertretenen, pauschalen “Klassenjustiz”-Vorwurf ableiten sollte, und die damit letztlich verbundene Ablehnung unseres Rechtsstaates, sei mal dahingestellt.
Die fehlende Unterscheidung zwischen gewaltsamen und gewaltfreien Teilen der Bewegung und auch diese merkwürdig ideologisch geprägten Bedingungen für die Hilfe der Roten Hilfe, nämlich pauschal(!) keine Kooperation, keine Reue, kein Unrechtsbewusstsein, sind jedenfalls extrem große Hypotheken.
Ob man daraus den von der Roten Hilfe vertretenen, pauschalen “Klassenjustiz”-Vorwurf ableiten sollte, und die damit letztlich verbundene Ablehnung unseres Rechtsstaates, sei mal dahingestellt.
Die fehlende Unterscheidung zwischen gewaltsamen und gewaltfreien Teilen der Bewegung und auch diese merkwürdig ideologisch geprägten Bedingungen für die Hilfe der Roten Hilfe, nämlich pauschal(!) keine Kooperation, keine Reue, kein Unrechtsbewusstsein, sind jedenfalls extrem große Hypotheken.