Ich bin kein Verfassungsrechtler aber mit 2 Semester Jura kann ich sagen, so pauschal kann man da keine Aussage zu treffen. Der Artikel ist so schwammig formuliert und bietet keine Grundlage dafür. Ich kann mir gut vorstellen das der Bund entsprechende Gesetze schaffen kann, die mit der Verfassung stimmig sind, die de facto Enteignungen verbieten aber de jure noch möglich wären. Quasi sowas wie „man muss drei schriftliche Verwarnungen aussprechen und zwischen denen muss mindestens ein Jahr liegen und wenn in dem Zeitraum der Eigentümer wechselt muss mit Verwarnung 1 wieder begonnen werden“. So können Besitzer die einfach zwischen Holdings herschieben und kann nicht enteignet werden
Ich bin kein Verfassungsrechtler aber mit 2 Semester Jura kann ich sagen, so pauschal kann man da keine Aussage zu treffen. Der Artikel ist so schwammig formuliert und bietet keine Grundlage dafür. Ich kann mir gut vorstellen das der Bund entsprechende Gesetze schaffen kann, die mit der Verfassung stimmig sind, die de facto Enteignungen verbieten aber de jure noch möglich wären. Quasi sowas wie „man muss drei schriftliche Verwarnungen aussprechen und zwischen denen muss mindestens ein Jahr liegen und wenn in dem Zeitraum der Eigentümer wechselt muss mit Verwarnung 1 wieder begonnen werden“. So können Besitzer die einfach zwischen Holdings herschieben und kann nicht enteignet werden
Hach ja, im zweiten Semester dachte ich auch ich wäre Meister meines Fachs. Schöne Zeiten.
Und dann kam das große Siebfach und man fragt sich bis heute wo die 3,9 herkommt
Die Leute sollten vielleicht nicht so leichtfertig mit dem Wort Verfassungsfeindlich um sich werfen.
Was sagt den der Gesetzeskommentar dazu? Wie ist die historische Herleitung für den Paragrafen? Warum genau haben wir den?
Kreativ