Damit folgte [das Gericht] der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach die Teilnehmer*innen durch ihr geschlossenes Auftreten und dunkle Kleidung zum Schutz derer beigetragen hätten, die bei der Demo Straftaten begangen hatten.
Da frage ich mich natürlich, warum dieses Argument bei den “guten” Cops nicht gilt
Das ist ja gerade der Punkt. Wenn wir weiterhin davon ausgehen wollen, dass die Polizei als Institution dem Volk dient, dann bedeutet das ja, dass Polizisten in Fällen von Polizeigewalt eben nicht im Sinne der Institution Polizei gehandelt haben – sonst sind wir sofort bei dem Schluss, dass die ganze Institution nicht dem Volk dient und grundlegend reformiert werden muss.
Wenn Gewalttäter innerhalb der Polizei nicht im Sinne der Institution, des Staats und des Volks handeln, müssen diese Vergehen auch entsprechend aufgeklärt und bestraft werden. Außerdem sollte jeder “Einzelfall” dazu führen dass reflektiert wird, wie es überhaupt dazu kommen konnte und welche Änderungen an den Strukturen notwendig sind, um weitere “Einzelfälle” zu verhindern.
In diesem Kontext finde ich die Argumentation der Staatsanwaltschaft interessant, denn sie ließe sich genauso auf die Polizisten übertragen, die zwar selbst keine Polizeigewalt ausüben, aber durch gemeinsames, uniformiertes Auftreten mit den Gewalttätern diese stärken und die Gewalt erst möglich machen. Ich denke nicht dass es zu solcher Polizeigewalt gekommen wäre, wenn diese “Einzelfälle” die einzigen Polizisten vor Ort gewesen wären.
Da frage ich mich natürlich, warum dieses Argument bei den “guten” Cops nicht gilt
Dir ist der Unterschied zwischen der Polizei die dem Rechtsstaat dient und dem schwarzen Block bekannt?
Das ist ja gerade der Punkt. Wenn wir weiterhin davon ausgehen wollen, dass die Polizei als Institution dem Volk dient, dann bedeutet das ja, dass Polizisten in Fällen von Polizeigewalt eben nicht im Sinne der Institution Polizei gehandelt haben – sonst sind wir sofort bei dem Schluss, dass die ganze Institution nicht dem Volk dient und grundlegend reformiert werden muss.
Wenn Gewalttäter innerhalb der Polizei nicht im Sinne der Institution, des Staats und des Volks handeln, müssen diese Vergehen auch entsprechend aufgeklärt und bestraft werden. Außerdem sollte jeder “Einzelfall” dazu führen dass reflektiert wird, wie es überhaupt dazu kommen konnte und welche Änderungen an den Strukturen notwendig sind, um weitere “Einzelfälle” zu verhindern.
In diesem Kontext finde ich die Argumentation der Staatsanwaltschaft interessant, denn sie ließe sich genauso auf die Polizisten übertragen, die zwar selbst keine Polizeigewalt ausüben, aber durch gemeinsames, uniformiertes Auftreten mit den Gewalttätern diese stärken und die Gewalt erst möglich machen. Ich denke nicht dass es zu solcher Polizeigewalt gekommen wäre, wenn diese “Einzelfälle” die einzigen Polizisten vor Ort gewesen wären.