Drei kleinere Krankenkassen haben laut NDR, WDR und SZ zusammen mehr als 100 Millionen Euro im Veriusfonds verloren. Eine Sonderprüfung der KV Berlin bezweifelt, dass ihre Anlagerichtlinie eingehalten wurde.
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden (§ 261 SGB V). Die KVen haben schwankende Ein- und Ausgaben und dadurch soll die durchgängige Leistungsfähigkeit sichergestellt werden.
Da ist es durchaus sinnvoll, die vorgeschriebenen Rücklagen nicht im Sparstrumpf zu lassen. Das Problem hier ist die wahrscheinlich sehr fahrlässige / riskante Anlagenwahl.
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden (§ 261 SGB V). Die KVen haben schwankende Ein- und Ausgaben und dadurch soll die durchgängige Leistungsfähigkeit sichergestellt werden.
Da ist es durchaus sinnvoll, die vorgeschriebenen Rücklagen nicht im Sparstrumpf zu lassen. Das Problem hier ist die wahrscheinlich sehr fahrlässige / riskante Anlagenwahl.