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    1 month ago

    Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden (§ 261 SGB V). Die KVen haben schwankende Ein- und Ausgaben und dadurch soll die durchgängige Leistungsfähigkeit sichergestellt werden.

    Da ist es durchaus sinnvoll, die vorgeschriebenen Rücklagen nicht im Sparstrumpf zu lassen. Das Problem hier ist die wahrscheinlich sehr fahrlässige / riskante Anlagenwahl.